Sonderpädagogischer Dienst
Auf Anfrage und mit dem Einverständnis der Eltern bieten wir eine sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für Schüler/innen mit Beeinträchtigungen im körperlichen und motorischen Bereich an allgemeinen Schulen an. Die Zielsetzung der Beratung und Unterstützung ist, eine erfolgreiche Beschulung des Kindes zu gewährleisten.
Aufgaben des Sonderpädagogischen Dienstes:
- die beteiligten Lehrkräfte und Eltern zu beraten; Bereiche der Beratung können sein:
- Information zum Thema Behinderung und deren Auswirkungen auf Eigenaktivität und gesellschaftliche Teilhabe
- Beratung zum Einsatz geeigneter Hilfsmittel
- Beratung zu sonderpädagogischen Aspekten des Unterrichts
- Beratung in Bereich der Unterstützten Kommunikation
- Beratung bei Übergängen (bspw. Grundschule – weiterführende Schule)
- Beratung bei Schulwechsel
- den Bedarf sonderpädagogischer Leistungen im Rahmen einer kooperativen Diagnostik zu klären
- sich an der Teilhabeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Kosten- und Leistenträgern zu beteiligen
- die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und bei der Entwicklung einzelfallbezogener und einzelfallübergreifender Förderkonzepte zu unterstützen
- die Schulen beim Thema Nachteilsausgleich beraten
- die beteiligten Schulbegleiter*innen zu beraten
- Kontakte, Adressen und Institutionen zu vermitteln
Die Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst beinhaltet keine direkte Arbeit mit/am Kind.
Neben den sonderpädagogischen Diensten stehen regionale Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie die Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Konstanz im Bereich Sonderpädagogische Bildung/Inklusion.
Die Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst muss schriftlich direkt bei der Schule beantragt werden. Die nötigen Unterlagen (Antrag, Schweigepflichtsentbindung, Vorlage pädagogischer Bericht) sind über den Service-Bereich des SSA KN oder das SBBZ erhältlich.
Die Kontaktaufnahme ist über das Sekretariat der Haldenwang-Schule möglich.